Zweistufige Pensionsanpassung 2021 – Zielgerichtete Erhöhung für Geringverdiener
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag führt für das Jahr 2021 eine zweistufige Pensionsanpassung ein: Bis zu 2 333 € monatliches Gesamteinkommen erhalten 1,5 % Erhöhung, darüber hinaus pauschal 35 € mehr. Zusätzlich werden Ausgleichszulagen und Kinderzuschüsse mit einem Faktor von 1,035 angepasst.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Abänderung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung einer zweistufigen Pensionsanpassung für 2021: Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen von 2 333 € wird die Pension um 1,5 % erhöht, darüber hinaus um pauschal 35 €.
Definition des "Gesamtpensionseinkommens", das alle gesetzlichen Pensionsansprüche (Grundpension, Hinterbliebenen‑ und Invaliditätspension) umfasst.
Bei mehreren Pensionen wird die Erhöhung proportional auf jede einzelne Pension verteilt.
Für Hinterbliebenenpensionen ohne Betrag am Stichtag 31.12.2020 gilt ein spezieller Faktor von 60 % plus der reguläre Anpassungsfaktor.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.