Der Gesetzentwurf 2020 wird geändert: Ein Frühstarterbonus von bis zu 60 € für junge Beitragszahler, eine monatsweise Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung, Aufhebung der Abschlagsfreiheit für Langzeitversicherte und zahlreiche COVID‑19‑Fristverlängerungen. Zusätzlich werden OP‑Hauben und Zahntechniker in die Schutzausrüstungsliste aufgenommen.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
namentliche Abstimmung
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein Frühstarterbonus von 1 € pro Beitragsmonat vor dem 20. Geburtstag wird eingeführt (maximal 60 €), gilt für Pensionen, die ab 01. Januar 2022 anerkannt werden.
Die erste Pensionsanpassung wird ab 2022 monatsweise aliquotiert, d. h. die Anpassung erfolgt proportional zum Monat des Stichtags.
Beiträge, für die Arbeitgeber wegen Kurzarbeit oder COVID‑19‑Maßnahmen Beihilfen erhalten, bleiben bis zum 15. Tag nach Auszahlung verzugszinsenfrei – diese Regelung wird auf das gesamte Jahr 2021 ausgedehnt.
Die Liste der Schutzmaterialien wird um OP‑Hauben erweitert und Zahntechniker*innen werden als Berufsgruppe aufgenommen, die Anspruch auf Schutzausrüstung haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.