Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2020 – Einführung des Frühstarterbonus und neuer Indexierungsregelungen
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Das SVÄG 2020 ändert fünf Sozialversicherungsgesetze: Es führt einen Frühstarterbonus ein, legt eine neue Pensionsindexierung fest, korrigiert Bezeichnungen (Seniorenrat) und passt Fristen wegen COVID‑19 an.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Begriff „Bundesseniorenbeirat“ wird in mehreren Gesetzen durch „Österreichischer Seniorenrat“ ersetzt, damit die Vertretung der Senior*innen klarer zugeordnet ist.
Ein neuer Absatz (§ 108h Abs. 1a) legt fest, dass die erste Pensionsanpassung nach einer monatlichen Prozent‑Tabelle (Februar 90 % … Oktober 10 %) erfolgt.
Ein neuer „Frühstarterbonus“ von bis zu 60 € pro Monat wird für Personen eingeführt, die mindestens 300 Beitragsmonate (davon 12 vor dem 20. Geburtstag) haben; die Beträge werden ab 1 Jänner 2022 festgelegt und gelten erstmals ab 1 Jänner 2023.
Der bisherige § 236 Abs. 4b wird aufgehoben; die Aufhebung tritt am 31 Dezember 2021 außer Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.