Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, bis zum 1. Jänner 2022 einen Frühstarter‑Bonus für die Pensionssysteme des öffentlichen Dienstes, der Bahn und der Post zu schaffen und diesen im Pensionskonto sichtbar zu machen.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll bis zum 1. Jänner 2022 eine Regelung ausarbeiten, die den Frühstarter‑Bonus auch für den öffentlichen Dienst, die Bahn und die Post vorsieht.
Die erarbeitete Regelung muss dem Nationalrat rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden, damit sie zum 1. Jänner 2022 in Kraft treten kann.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll zusammen mit den Pensionsversicherungsträgern sicherstellen, dass der Anspruch auf den Frühstarter‑Bonus im Pensionskonto klar ersichtlich ist.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit, weil im Rahmen des ASVG‑Änderungsprozesses keine vergleichbare Regelung für den öffentlichen Dienst fertiggestellt werden konnte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.