Einmalzahlungen für Arbeitslose wegen COVID‑19 (Dez 2020 & Jan 2021)
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Antrag führt zwei neue Einmalzahlungen ein – für Dezember 2020 und Januar 2021 – um arbeitslosen Personen während der COVID‑19‑Krise finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Bezugsdauer, und die Kosten werden aus dem Krisenbewältigungsfonds erstattet.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Abänderung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2020
Einmalzahlung für Dezember 2020 an Personen, die im September‑November 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten haben; gestaffelt nach Bezugsdauer (15, 30, 45 Tage) mit Beträgen von 150 €, 300 € bzw. 450 €.
Einmalzahlung für Januar 2021 an Personen, die im September‑November 2020 nach Arbeitslosengeld oder NotstandshilfeKrankengeld erhalten haben; gestaffelt nach Bezugsdauer (47, 62, 77 Tage) mit Beträgen von 150 €, 300 € bzw. 450 €.
Der Bund erstattet den Krankenkassen die tatsächlichen Kosten der Einmalzahlung aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.