Erhalt der Zuständigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde im Verbraucher‑Kooperationsgesetz
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag will verhindern, dass die Zuständigkeit für das Verbraucher‑Kooperationsgesetz vom unabhängigen Wettbewerbsausschuss auf das dem Ministerium für Digitalisierung nachgeordnete Eich‑ und Vermessungsamt übertragen wird. Dafür werden Formulierungen in mehreren Artikeln korrigiert und zwei Ziffern gestrichen.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Abänderung
Handel
Industrie
Telekommunikation
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag korrigiert die Bezeichnung „angeführte Verordnung“ zu „angeführten Verordnungen“ im Artikel 1 Ziffer 6.
In Artikel 3 Ziffer 1 wird die Verweis‑Formulierung auf das Verbraucherbehörden‑Kooperationsgesetz aktualisiert.
Artikel 3 Ziffer 2 fügt einen neuen Absatz 9 ein, der das Inkrafttreten des geänderten Gesetzes regelt.
Die Ziffern 3 und 4 des Artikels K werden gestrichen, weil sie nicht mehr benötigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.