Änderung des KFG: neue Nachweis‑ und Ausnahmeregelungen inkl. Transportbeton‑Ausnahme
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Kraftfahrgesetz: Er fügt neue Regelungen zu Nachweispflichten und Ausnahmen bei Fahrerwechsel ein, streicht einen Paragraphen und schafft eine Ausnahme für Transportbeton‑Fahrzeuge. Zusätzlich werden Übergangsbestimmungen mit verschiedenen Inkrafttretedaten festgelegt.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Abänderung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Ab dem 1. Jänner 2025 müssen Fahrer die Nachweise der vergangenen 56 Tage mitführen.
Der bisherige Paragraph § 24 Abs. 2a Z 2 wird vollständig gestrichen.
Die Ausnahme von der manuellen Eingabe bei Fahrerwechsel wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Ein neuer Unterpunkt (e) wird eingefügt, der Fahrzeuge für die Lieferung von Transportbeton von den Fahrtunterbrechungen nach Art. 7 der EG‑Verordnung Nr. 561/2006 ausnimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.