Erweiterte Blaulicht‑Berechtigung, EU‑Emblem auf roten Kennzeichen und neue Regelungen für 10 km/h‑Fahrzeuge
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Die 39. KFG‑Novelle erweitert die Blaulicht‑Berechtigung auf Feuerwehr‑Kommando‑ und Mannschaftsfahrzeuge sowie auf Fahrzeuge der Fernmeldebehörde, führt das EU‑Emblem auf roten Kennzeichentafeln ein, erlaubt 10 km/h‑Fahrzeuge ohne Lenker per Fernsteuerung und verlangt die Nutzung von Strom‑Terminals zur Kühlung. Außerdem darf bei Fahrschulkennzeichnungen der Name des Inhabers weggelassen werden.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Blaulicht darf nun auch für Kommando‑ und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehr verwendet werden.
Fahrzeuge der Fernmeldebehörde, die für dringende Einsätze eingesetzt werden, erhalten ebenfalls das Recht, Blaulicht zu führen.
Das EU‑Emblem mit dem internationalen Unterscheidungszeichen muss künftig auch auf roten Kennzeichentafeln angebracht werden.
Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h dürfen ohne Lenkerplatz per Fernsteuerung betrieben werden, wenn eine Aufsichtsperson in der Nähe ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.