Änderung des Verbraucherkreditgesetzes: Einführung des Begriffs „Gesamtkosten“
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das geplante Verbraucherkreditgesetz: Das Wort „Kosten“ wird durch „Gesamtkosten“ ersetzt und die Anwendbarkeit auf Kredite nach dem 11. Juni 2010 beschränkt, sofern die vorzeitige Rückzahlung nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Finanzwesen
Europäische Union
Schwerpunkte
In Artikel 1 Ziffer 5 wird das Wort „Kosten“ durch das präzisere Wort „Gesamtkosten“ ersetzt, um die Gesamtheit aller Kreditkosten zu erfassen.
Artikel 1 Ziffer 6 (Absatz 12) wird dahingehend geändert, dass das Gesetz nur auf Kreditverträge anwendbar ist, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden und deren vorzeitige Rückzahlung nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt.
Der Änderungsantrag richtet das österreichische Recht nach der Auslegung des EuGH aus, wonach das Verbraucher‑recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Rückzahlung besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.