Änderungen zu Gemeinwohl‑Krediten, Datenschutz‑DSGVO und Vorzeitige‑Rückzahlung
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Verbraucherkredit‑ und das Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz: Es führt eine Ausnahmeregelung für Kredite im Gemeinwohlinteresse ein, ersetzt alte Datenschutzverweise durch die DSGVO und erweitert das Recht auf Kostenreduktion bei vorzeitiger Rückzahlung.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Finanzwesen
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Ausnahmetext erlaubt Kredite, die nur einem begrenzten Kundenkreis im öffentlichen Interesse gewährt werden – auch zinslos oder zu unter‑Markt‑Zinsen.
Alle Verweise auf das alte Datenschutzgesetz 2000 werden durch die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) ersetzt.
Der verwaiste § 7 Abs. 5 wird gestrichen, weil er keine inhaltliche Grundlage mehr hat.
Bei vorzeitiger Rückzahlung reduziert sich nun nicht nur der laufzeitabhängige Teil, sondern sämtliche dem Verbraucher auferlegte Kosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.