Verlängerung der Aussetzung der gerichtlichen Mietforderung bis 30. Juni 2021
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag verlängert die befristete Aussetzung der gerichtlichen Einforderung von Mietrückständen bis zum 30. Juni 2021 und sieht die Einrichtung von Unterstützungsfonds für Mieter vor.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Notar
Gesundheit
Strafrecht
Rechtsanwalt
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2020· Außer Kraft ab 30.06.2021
Das Datum für die befristete Aussetzung der gerichtlichen Einforderung von Mietrückständen wird von 31. März 2021 auf 30. Juni 2021 verschoben.
Die Aussetzung der Klagbarkeit von Mietforderungen wird um weitere sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert, um den Auswirkungen des erneuten Lockdowns Rechnung zu tragen.
Der Zeitraum soll genutzt werden, um einen Sicher‑Wohnen‑Fonds und einen Mietenentfall‑Fonds aufzubauen, die langfristig Mietern vor Delogierungen schützen.
Die Verrechnung von vom Mieter hinterlegten Kautionen für ausstehende Mietrückstände wird ebenfalls für sechs Monate ausgesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.