Digitalisierung des Notariats, dauerhafte Online‑GmbH‑Gründung & Brexit‑Anpassungen
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die digitale Nutzung im Notariat, macht die Online‑Gründung von GmbHs dauerhaft möglich, verlängert Fristen im Insolvenzrecht wegen COVID‑19 und regelt den Status britischer Rechtsanwälte nach dem Brexit.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Notar
Gesundheit
Strafrecht
Rechtsanwalt
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Notare dürfen künftig Notariatsakte ohne die vorherige Bedingung „soweit dies gesetzlich vorgesehen ist“ erstellen – also generell elektronisch.
Die Vorgabe, dass eine Unterschriftsbeglaubigung nur bei einem elektronischen Notariatsakt zulässig ist, wird aufgehoben; sie gilt nun für alle Beglaubigungen.
Ein neuer § 90a erlaubt Notaren, sämtliche im Gesetz genannten notariellen Handlungen elektronisch durchzuführen.
Die befristete Sonderregelung für die Online‑Gründung von GmbHs wird gestrichen, sodass die digitale Gründung dauerhaft möglich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.