COVID‑19‑Steuerentlastungen: Pauschalwertberichtigungen, Gutscheine, Ratenzahlung & Mehrwertsteuer‑Reduktionen
abgestimmt am 10.12.2020

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag erweitert das COVID‑19‑Steuermaßnahmengesetz um pauschale Wertberichtigungen, steuerfreie Gutscheine, ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell, reduzierte Mehrwertsteuersätze für Damenhygieneartikel und weitere Sonderregelungen zur Entlastung von Unternehmen und Steuerpflichtigen.
einfache Mehrheit XXVII 10.12.2020
Abänderung
Gesundheit
Strafrecht
Steuerwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Ermöglicht Unternehmen, pauschale Wertberichtigungen und Rückstellungen für Forderungen und ungewisse Verbindlichkeiten vorzunehmen; gilt rückwirkend für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2021 enden, und wird über fünf Jahre verteilt.
  • Erlaubt Arbeitgebern, von November 2020 bis Januar 2021 Gutscheine bis zu 365 € steuerfrei an Mitarbeitende auszugeben, wenn der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nicht vollständig genutzt wurde.
  • Führt ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell für COVID‑19‑Steuerverbindlichkeiten ein: Phase 1 (Antrag vom 04.03.2021 bis 31.03.2021, Laufzeit bis 30.06.2022) und Phase 2 (nach erfolgreicher Phase 1, maximal 21 Monate).
  • Setzt den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % für alle Damenhygieneartikel (Binden, Tampons, Menstruationstassen usw.) ab dem 01.01.2021 fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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