Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 – Obergrenzen für Auszahlungen und Personalplan
abgestimmt am
18.11.2021
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 legt Obergrenzen für Auszahlungen in fünf Rubriken fest und definiert detaillierte Untergliederungen sowie Höchstwerte für die Personalkapazität des Bundes.
einfache MehrheitXXVII18.11.2021
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Obergrenzen für Auszahlungen werden für die Jahre 2022‑2025 in fünf Rubriken festgelegt, jeweils mit fixen und variablen Beträgen.
Die einzelnen Rubriken werden in zahlreiche Untergliederungen (z. B. Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt, Inneres) aufgeschlüsselt, wobei für jedes Jahr konkrete Auszahlungsbeträge in Millionen Euro angegeben sind.
Rücklagen und Parameter‑Verordnungen können die variablen Auszahlungsbeträge nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen anpassen.
Die höchstzulässige Personalkapazität des Bundes wird für jedes Jahr und jede Untergliederung festgelegt, um eine Überschreitung der Personalstellen zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.