Finanz‑Organisationsreform 2020/2021 – Einführung neuer Behörden und digitaler Prozesse
abgestimmt am
26.05.2020
Zusammenfassung
Das 2. Finanz‑Organisationsreformgesetz modernisiert die österreichische Steuerverwaltung: Es schafft ein Amt für Betrugsbekämpfung, führt zentrale Services ein, erweitert den Datenaustausch zwischen Behörden und legt neue Übergangsfristen fest.
einfache MehrheitXXVII26.05.2020
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Die Bundesabgabenordnung wird dahingehend geändert, dass die örtlich zuständigen Gebietskrankenkassen durch die Österreichische Gesundheitskasse ersetzt werden und ein neuer Datenaustausch zwischen Abgaben‑ und Finanzstrafbehörden eingeführt wird.
Die Bundesfinanzverwaltung wird um das Amt für Betrugsbekämpfung, die Zentralen Services und den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben erweitert.
Ein neuer § 54a regelt die digitale Annahme und Weiterleitung von schriftlichen Anbringen, wobei das Finanzamt Österreich oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig sind.
Das Finanzamt für Großbetriebe übernimmt zusätzliche Aufgaben, etwa die Rückzahlung von Abgaben aus völkerrechtlichen Verträgen und die Erstattung von Kapitalertrag‑ bzw. Körperschaftsteuer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.