Sterbeverfügungsgesetz – Regelung zur assistierten Selbsttötung
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Sterbeverfügungsgesetz regelt, wann und wie eine Person ihr Leben selbstbestimmt beenden kann, legt Aufklärungs‑ und Dokumentationspflichten fest, schafft ein Register und definiert die strafrechtlichen Grenzen der Hilfeleistung.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Strafrecht
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich und legt fest, dass Sterbeverfügungen nur für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder österreichischer Staatsbürgerschaft zulässig sind.
Niemand ist verpflichtet, bei einer Sterbeverfügung zu helfen, und niemand darf wegen seiner Entscheidung benachteiligt werden.
Voraussetzungen für eine Sterbeverfügung: Volljährigkeit, Entscheidungsfähigkeit, freier Wille ohne Zwang und Vorliegen einer unheilbaren oder schweren, dauerhaften Krankheit.
Zwei Ärzte (mindestens einer mit palliativmedizinischer Qualifikation) müssen die Person aufklären, dabei Behandlungsalternativen, Dosierung des Präparats und psychotherapeutische Angebote erläutern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.