Änderung von AMG & GTG – neue Regeln für klinische Prüfungen und Gentherapie
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Arzneimittel‑ und Gentechnikgesetz: Es führt strengere Vorgaben für klinische Prüfungen, Ethikkommissionen und Datenmanagement ein, erlaubt Ausnahmen von Sprach‑ und Informationspflichten bei Verfügbarkeitsproblemen und regelt die Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Gesundheit
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Für Arzneimittel, die nicht direkt an Patient*innen abgegeben werden oder bei gravierenden Verfügbarkeitsproblemen, kann das Bundesamt auf Antrag von den üblichen Vorgaben für Gebrauchsinformationen und Kennzeichnung (Sprache, Inhalt) absehen.
Inhaber von traditionellen pflanzlichen oder apothekeneigenen Arzneispezialitäten müssen jede geplante Einstellung des Inverkehrbringens mindestens vier Monate vorher melden; die Meldungen werden öffentlich auf der Homepage des Bundesamtes veröffentlicht.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist die zuständige Behörde für klinische Prüfungen; eine neue zentrale Plattform koordiniert alle Ethikkommissionen und legt Details der Zusammenarbeit fest.
Der Sponsor muss ein detailliertes Prüf‑ und Qualitätsmanagement (SOPs) vorlegen, das Antragsdossier in deutscher bzw. englischer Sprache einreichen und die Genehmigung des Bundesamtes erhalten, bevor die Prüfung beginnen darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.