Der Gesetzentwurf führt eine Einmalzahlung von 150 Euro für kurzzeitig Arbeitslose ein, erhöht das Budget für die Saison‑Start‑Hilfe und stellt zusätzliche Mittel für soziale Projekte sowie einen Teuerungsausgleich von 300 Euro pro Haushalt bereit.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Gesetz
Gesundheit
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Personen, die von Januar bis Februar 2022 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten haben, bekommen eine unpfändbare Einmalzahlung von 150 Euro.
Der Finanzrahmen für die Saison‑Start‑Hilfe wird von 60 Mio € auf 90 Mio € erhöht; die Regelung gilt rückwirkend vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Zusätzliche Budgetmittel von insgesamt 54 Mio € werden bereitgestellt: 10 Mio € für Projekte (Kinder, Jugendliche, Obdachlosigkeit) und 44 Mio € für Haushalte mit Sozialhilfe‑ bzw. Mindestsicherungsbezug; zudem erhalten betroffene Haushalte 300 Euro pro Haushalt als Teuerungsausgleich.
Der Betrag im § 5d wird von 150 Euro auf 300 Euro erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.