Einmalzahlung und Teuerungsausgleich für Ergänzungszulagen‑Bezieher 2022
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine Einmalzahlung und einen Teuerungsausgleich für Pensionisten mit Ergänzungszulage ein, die im Dezember 2021 bzw. Februar 2022 Anspruch hatten, und überträgt diese Regelungen auf das Bundesbahn‑Pensionsgesetz.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Gesetz
Schienentransport
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Eine Einmalzahlung von etwa 150 € wird an alle Personen ausgezahlt, die im Dezember 2021 Anspruch auf eine Ergänzungszulage hatten.
Ein Teuerungsausgleich wird an Personen gezahlt, die im Februar 2022 Anspruch auf eine Ergänzungszulage hatten; er wird zusammen mit der Mai‑Pension ausgezahlt.
Die gleichen Einmal- und Teuerungsausgleichs‑Zahlungen gelten auch für das Bundesbahn‑Pensionsgesetz (Absätze 16 und 17 von § 60).
Die Zahlungen sind steuerfrei und unpfändbar, wenn die Länder vergleichbare Leistungen für ihre Bediensteten einführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.