Inflationsausgleich von 4 % für alle Pensionen 2022
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine einheitliche Pensionsanpassung von 4 % für alle Rentner*innen bis zur ASVG‑Höchstpension, rückwirkend zum 1. Jänner 2022, um die hohe Inflation und die CO₂‑Bepreisung auszugleichen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Entschließung
Preis
Wirtschaft
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt eine einheitliche Pensionsanpassung von 4 % für alle Rentner*innen bis zur Höchstpension.
Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Jänner 2022 gelten, sodass die Rentner*innen die gesamte Preissteigerung des Jahres 2021/22 kompensieren können.
Der Antrag begründet die Forderung mit einer HVPI‑Inflationsrate von 3,9 % im vierten Quartal 2021 und einem erwarteten Anstieg auf 3,2 % im Jahr 2022.
Zusätzlich wird die zusätzliche Preissteigerung durch die CO₂‑Bepreisung (ca. +0,15 % auf die Gesamtinflation 2022) als Grund für einen höheren Ausgleich genannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.