Einführung erweiterter ESG‑Offenlegungspflichten und Stärkung der Finanzmarktaufsicht
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt Änderungen in zehn Finanzgesetzen, führt umfassende ESG‑Offenlegungspflichten nach den EU‑Verordnungen 2019/2088 und 2020/852 ein und stärkt die Aufsicht der FMA mit höheren Beiträgen und neuen Strafmöglichkeiten.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Finanzwesen
Versicherungswesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die FMA muss künftig die Einhaltung der EU‑Nachhaltigkeitsverordnungen (2019/2088 und 2020/852) für AIFM, Risikokapitalfonds, soziale Fonds und langfristige Investmentfonds überwachen.
Die FMA erhält die Befugnis, Verstöße gegen die Nachhaltigkeits‑ und Taxonomie‑Vorschriften zu ahnden und kann bei wiederholten Verstößen den Vertrieb von Anteilen untersagen.
Die neuen Transparenz‑Ziffern (11a‑11e) legen detaillierte Offenlegungspflichten für Nachhaltigkeitsrisiken, -auswirkungen und Umwelt‑/Sozial‑Merkmale fest.
Die Kosten‑Sätze für Kreditinstitute werden von 1 % auf 1,25 % ihrer Kostenzahl erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.