KuKuSpoSiG – Gutscheinregelung für entfallene Kultur‑ und Sportveranstaltungen
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Das KuKuSpoSiG erlaubt Veranstaltern von Kunst‑, Kultur‑ und Sportevents, die 2020 wegen COVID‑19 ausfallen, anstelle einer Rückzahlung Gutscheine bis zu 70 € (bzw. 180 € bei höheren Beträgen) auszustellen; nicht eingelöste Gutscheine können bis Ende 2022 ausgezahlt werden.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Kunst
Sport
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Veranstalter können anstelle einer Rückzahlung einen Gutschein ausstellen; die Höhe ist auf 70 € begrenzt, bei Beträgen über 250 € auf 180 €.
Gutscheine können über einen Vermittler (z. B. Ticketplattform) an den Besucher weitergeleitet werden.
Wird nur ein Teil des gekauften Pakets storniert, kann der Gutschein proportional zum erstattungsfähigen Teil ausgestellt werden.
Der Gutschein ist übertragbar, kann für ein anderes Event des gleichen Anbieters eingelöst oder bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.