Modernisierung des Europarats‑Datenschutzübereinkommens (2018)
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Das Protokoll modernisiert das Übereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten, richtet es nach dem EU‑Datenschutzrahmen aus und stärkt die Rechte der Betroffenen.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Andere
Informatik
Europäische Union
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Protokoll passt das Übereinkommen an den EU‑Datenschutzrahmen an, indem es die Betroffenenrechte stärkt und neue Pflichten für Verantwortliche einführt.
Es wird ein Kooperationsmechanismus zwischen den Aufsichtsbehörden der Vertragsparteien geschaffen, um grenzüberschreitende Datenflüsse zu erleichtern.
Internationale Organisationen, einschließlich der EU, erhalten die Möglichkeit, dem Übereinkommen beizutreten.
Das Protokoll tritt drei Monate nach Ratifikation aller Vertragsparteien in Kraft; bei weniger als allen Parteien gilt eine Fünf‑Jahres‑Frist mit Mindestanzahl von 38 ratifizierenden Staaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.