StVO‑Novelle 2022: Mehr Sicherheit für Fuß‑ und Radverkehr
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Die 33. StVO‑Novelle stärkt die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, erweitert die Definition von Einsatzfahrzeugen und schafft neue Befahrungsrechte für bestimmte Fahrzeugklassen sowie zahlreiche neue Verkehrszeichen.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Die Definition von Einsatzfahrzeugen wird erweitert, sodass Polizeifahrzeuge mit Blaulicht und Sirene ebenfalls als Einsatzfahrzeug gelten.
Es ist verboten, dieselbe Straße ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder den Motor im Leerlauf länger als nötig laufen zu lassen.
Fahrzeuge dürfen Geh‑ und Radwege nur an dafür vorgesehenen Stellen überqueren, sofern Fußgänger und Radfahrer nicht gefährdet werden.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und L1e‑Elektro‑Fahrzeuge dürfen außerhalb des Ortsgebiets Radwege befahren; bei Annäherung an Fußgänger darf höchstens 10 km/h gefahren werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.