Teuerungs‑Entlastungspaket II – Inflationsanpassung von Steuern und Lohnnebenkosten
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Teuerungs‑Entlastungspaket Teil II passt Einkommen‑, Familien‑ und Umsatzsteuergesetze an die Inflation an, führt eine automatische Anpassung der wichtigsten Steuer‑Grenzbeträge ein, senkt den Dienstgeberbeitrag und schafft einen steuerfreien Car‑Sharing‑Zuschuss von bis zu 200 € pro Jahr.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Preis
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Ein neuer § 33a legt ein Verfahren fest, das jedes Jahr die wichtigsten Einkommensteuer‑Grenzbeträge und Absetzbeträge um zwei‑Drittel der ermittelten Inflationsrate anpasst; ab 2024 gilt das Verfahren automatisch, für 2023 wird eine Vollanpassung von 5,2 % vorgenommen.
Arbeitgeber dürfen bis zu 200 € pro Jahr steuerfrei an ihre Beschäftigten zahlen, wenn die Zuschüsse für die Nutzung von CO₂‑null‑Fahrzeugen im Rahmen von Car‑Sharing verwendet werden.
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich wird von 3,9 % auf 3,7 % der Beitragsgrundlage gesenkt – wirksam ab dem Veranlagungsjahr 2023.
Die Umsatzgrenze für die land‑ und forstwirtschaftliche Pauschalierung wird von 400 000 € auf 600 000 € angehoben – gilt für Veranlagungszeiträume ab dem 01.01.2023.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.