Jährliche Indexierung von Familien‑, Studien‑ und Sozialleistungen (Teuerungs‑Entlastungspaket III)
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Teuerungs‑Entlastungspaket III indexiert ab 2023 Familien‑, Studien‑ und Sozialleistungen jährlich nach dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG, um die Kaufkraft zu erhalten; dafür entstehen zusätzliche Kosten von mehreren Milliarden Euro.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Preis
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Alle genannten Leistungen werden ab dem 1. Jänner 2023 jährlich um den Anpassungsfaktor des § 108f ASVG erhöht, um die reale Kaufkraft zu sichern.
Ein neuer § 108i führt die jährliche Indexierung von Rehabilitations‑ und Wiedereingliederungsgeld ein.
Der neue § 85b im Beamten‑Krank‑ und Unfallversicherungsgesetz regelt die Indexierung von Krankengeld, Rehabilitations‑ und Wiedereingliederungsgeld für Beamte.
Das Umschulungsgeld im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird ebenfalls ab dem 1. Jänner 2023 um den Anpassungsfaktor erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.