Anpassung und Erweiterung der Schülerbeihilfe 2023
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Beträge der Schülerbeihilfe, führt eine jährliche Inflationsanpassung ein und legt neue Grenzen für die zumutbare Unterhaltsleistung fest. Die meisten Änderungen gelten rückwirkend ab September 2022.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Erhöhung der Beträge für Schülerbeihilfen in zahlreichen Paragraphen, um die Kaufkraft der Leistungen an die aktuelle Preisentwicklung anzupassen.
Einführung einer jährlichen Indexierung: Ab dem 1. September jedes Jahres werden die genannten Beträge mit dem ASVG‑Anpassungsfaktor multipliziert und gerundet.
Neues gestuftes Modell für die zumutbare Unterhaltsleistung der leiblichen Eltern, das höhere Einkommensgrenzen und entsprechende Prozentsätze festlegt.
Rückwirkende Inkraftsetzung der meisten Änderungen zum 1. September 2022; § 12 Abs. 4 tritt mit Kundmachung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.