Reform des Maßnahmenvollzugs – Einführung forensisch‑therapeutischer Zentren
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz reformiert die Unterbringung von Personen mit schweren psychischen Störungen, führt forensisch‑therapeutische Zentren ein, verschärft die Voraussetzungen für eine Maßnahme und schafft neue Verfahren für vorläufige Unterbringungen sowie Kriseninterventionen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Das Gesetz führt den Begriff „forensisch‑therapeutisches Zentrum“ ein und ersetzt damit die alte Bezeichnung „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“.
Die Voraussetzungen für eine Unterbringung werden verschärft: Nur Straftaten mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe (bzw. bei bis zu drei Jahren nur bei Angriffen auf Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung) können zur Maßnahme führen.
Ein neuer Unterbringungs‑Absatz für gefährliche terroristische Straftäter wird eingeführt, wobei bereits eine Mindestfreiheitsstrafe von 18 Monaten genügt.
Die Strafprozeßordnung wird um ein strukturiertes Verfahren zur vorläufigen Unterbringung ergänzt, inklusive Rechte des Verteidigers, Pflicht zur psychiatrischen bzw. klinisch‑psychologischen Begutachtung und Verbot der Fortsetzung von Untersuchungshaft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.