Umsetzung der Zerbes‑Kommissions‑Empfehlungen und neue Regelung für terroristische Straftäter*innen
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung alle Empfehlungen der Zerbes‑Kommission zum Terroranschlag von 2020 vollständig umsetzt und dem Nationalrat darüber berichtet. Zusätzlich soll § 23 des Strafgesetzbuches um einen eigenen Absatz für gefährliche terroristische Straftäter*innen ergänzt werden.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll alle Empfehlungen der Zerbes‑Kommission vollständig umsetzen, um die Sicherheitslücken zu schließen, die zum Terroranschlag von 2020 geführt haben.
Die Regierung muss dem Nationalrat in einem schriftlichen Bericht und im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses über die Umsetzung der Maßnahmen berichten.
Ein neuer Absatz wird in § 23 des Strafgesetzbuches eingefügt, der gefährliche terroristische Straftäter*innen gesondert behandelt.
Der bisherige § 23 zu gefährlichen Rückfalltätern wird als nicht praxistauglich kritisiert, weil er bislang nur einmal angewendet wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.