Verlängerung der Pandemie‑Ausnahmebestimmungen im Gesundheits‑ und Krankenpflegegesetz bis 30. Juni 2023
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat verlängert bis zum 30. Juni 2023 die Pandemie‑Ausnahmebestimmungen im GuKG, indem das Datum in § 117 Abs. 35 geändert wird und damit unterstützende Tätigkeiten ohne Ausbildungsmodul erlaubt werden.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Das Datum in § 117 Abs. 35 wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 geändert, wodurch die Geltungsdauer der Pandemie‑Ausnahmebestimmungen verlängert wird.
Die Ausnahmebestimmungen in §§ 3a Abs. 7 und 17 Abs. 3a GuKG erlauben es, unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung ohne das reguläre Ausbildungsmodul durchzuführen.
Die vorübergehende Aussetzung der fünfjährigen Frist für die Absolvierung einer Sonderausbildung bleibt bis zum 30. Juni 2023 bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.