Einrichtung des Forschungs‑, Wissenschafts‑, Innovations‑ und Technologieentwicklungsrates (FWIT‑Rat)
abgestimmt am
27.04.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft den Forschungs‑, Wissenschafts‑, Innovations‑ und Technologieentwicklungsrat (FWIT‑Rat) als neue zentrale Beratungseinrichtung für die Bundesregierung und regelt seine Organisation, Finanzierung und Übergangsbestimmungen.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Gesetz
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Der FWIT‑Rat wird als juristische Person öffentlichen Rechts errichtet, um die Bundesregierung in Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologie zu beraten.
Der Rat hat sieben Hauptziele, darunter die Stärkung der Rahmenbedingungen für Forschung und Kunst, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Wissenstransfer.
Die Ratsversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Bundesregierung bestellt werden; mindestens sieben Mitglieder müssen anwesend sein, Entscheidungen erfordern eine Zweidrittel‑Mehrheit.
Der Aufsichtsrat (acht Mitglieder) überwacht die Geschäftsführung, erlässt Geschäftsordnungen und genehmigt größere Finanz‑ und Investitionsentscheidungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.