Einmaliger Bundeszuschuss von 225 Mio. € für Wohn‑ und Heizkosten 2023
abgestimmt am
29.03.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat beschließt, dem Bund im Jahr 2023 einen zusätzlichen einmaligen Zweckzuschuss von 225 Millionen Euro an die Länder zu gewähren, um gestiegene Wohn‑ und Heizkosten zu kompensieren. Zusätzlich werden für das Jahr 2024 weitere 25 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.
einfache MehrheitXXVII29.03.2023
Gesetz
Preis
Energie
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss von 225 Millionen Euro, der im Juni 2023 überwiesen wird.
Der Zweckzuschuss muss von den Ländern zusätzlich zu bereits vorhandenen Landesmitteln ab April 2023 für Beihilfen an natürliche Personen zur Deckung gestiegener Wohn‑ und Heizkosten verwendet werden.
Für den neuen Zuschuss gelten die bereits bestehenden Regelungen des WHKZ‑G, z. B. kein Ausschluss von Sozial‑ bzw. Mindestsicherungsbeziehern, keine Anrechnung auf Sozialhilfe, Pfändungsverbot und Berichtspflichten.
Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 25 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zur Verfügung gestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.