Übergangsregelungen für Opioid‑Substitutionsbehandlung bis digitale Verschreibung
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Suchtmittelgesetz, um bis zum 31. Dezember 2024 eine Übergangsregelung für die Opioid‑Substitutionsbehandlung zu schaffen: Ärzte können Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen und Verschreibungen per E‑Mail an Apotheken und Behörden senden.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2023· Außer Kraft ab 31.12.2024
Ein Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ kann von behandelnden Ärzt*innen auf Dauerverschreibungen gesetzt werden, wenn keine Mehrfachbehandlung vorliegt und die Bezirksbehörde keine Gegenmeldung gibt.
Verschreibungen können bis zum 31. Dezember 2024 per E‑Mail an Apotheken und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gesendet werden, wobei die Sicherheitsvorgaben des GTelG gelten.
Die in § 8a Abs. 1c und 1d festgelegten Übergangsregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2024.
Verordnungen, die auf dieser Novelle basieren, dürfen erst nach dem Inkrafttreten am 1. Juli 2023 erlassen, aber nicht vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wirksam werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.