Einführung von Video‑Verhandlungen in österreichischen Gerichten
abgestimmt am
07.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht virtuelle Gerichtssitzungen per Video‑ bzw. Telekonferenz, legt technische und datenschutzrechtliche Vorgaben fest und definiert Ausnahmen für bestimmte Verfahren.
einfache MehrheitXXVII07.07.2023
Gesetz
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Gerichte dürfen Tagsatzungen per Video‑ bzw. Telekonferenz abhalten, wenn technische Voraussetzungen und das Einverständnis der Parteien vorliegen.
In Ehesachen und verwandten familienrechtlichen Verfahren dürfen nur durch anwaltlich vertretene Parteien per Video teilnehmen.
Für Bild‑ und Tonübertragungen müssen die vom Justizministerium bereitgestellten, verschlüsselten Systeme verwendet werden; Aufnahmen sind grundsätzlich verboten.
Im Exekutionsverfahren dürfen Verhandlungen, Tagsatzungen und Einvernehmungen (außer Versteigerungen) ebenfalls per Video stattfinden, wenn die persönliche Anwesenheit nicht zwingend nötig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.