Bundesfinanzrahmengesetz 2024‑2027 – Budgetobergrenzen und Personalplankapazität
abgestimmt am
23.11.2023
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2024‑2027 legt für vier Haushaltsjahre Obergrenzen für Auszahlungen fest, unterteilt in fünf Rubriken und zahlreiche Untergliederungen, und definiert maximale Personalkapazitäten.
einfache MehrheitXXVII23.11.2023
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Der Gesetzestext legt Obergrenzen für die Gesamtausgaben des Bundes in den Jahren 2024‑2027 fest, aufgeteilt in fünf große Rubriken.
Jede Rubrik enthält sowohl fixe (unveränderliche) als auch variable (anpassbare) Auszahlungsbeträge, wobei die variablen Beträge jährlich nach einer festgelegten Formel angepasst werden.
Die Rubriken werden weiter in detaillierte Untergliederungen (z. B. Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt, Inneres) aufgeschlüsselt, die jeweils eigene Obergrenzen erhalten.
Für jede Untergliederung wird eine maximale Personalkapazität festgelegt, sodass die Summe aller Personalstellen zu keinem Zeitpunkt das festgelegte Limit überschreiten darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.