Änderung des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes zur Stärkung von Eltern‑ und Pflegerechten
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Das Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz wird geändert, um Diskriminierung wegen Inanspruchnahme von Eltern‑ und Pflegeurlaub zu verbieten und flexible Arbeitszeitmodelle einzuführen. Ziel ist die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Änderungen gelten ab dem 1. November 2023.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Gesetz
Frau
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert sein Ziel: Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern, Adoptiv‑ und Pflegeeltern sowie pflegende Angehörige.
Ein Verbot der Schlechterstellung wird eingeführt, wenn Arbeitnehmer*innen Eltern‑, Pflege‑ oder Sonderurlaub in Anspruch nehmen.
Flexiblere Arbeitszeitmodelle werden eingeführt, darunter Elternteilzeit, Reduktion der wöchentlichen Dienstzeit und Teilzeit für die Pflege von behinderten Kindern oder Angehörigen.
Arbeitnehmer*innen erhalten ein Rückkehrrecht an ihren Arbeitsplatz nach einem Karenzurlaub.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.