Stärkung des Kinderschutzes durch neue Definitionen, höhere Strafen und erweitertes Tätigkeitsverbot
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt den Kinderschutz, indem es die Definition von kindesbezogenem Bildmaterial erweitert, die Strafrahmen erhöht und das Tätigkeitsverbot für Täter ausweitet.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Strafrecht
Telekommunikation
Schwerpunkte
Der Tatbestand § 207a wird umbenannt und definiert als bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial sowie entsprechende Darstellungen.
Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung und gewerbsmäßige Tatbestände werden auf bis zu drei bzw. zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht.
Bei vielen betroffenen Abbildungen (mindestens ca. 30) gelten höhere Strafqualifikationen von einem bis zu fünf Jahren bzw. bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Das Tätigkeitsverbot wird ausgeweitet: Es gilt künftig unabhängig davon, ob die Person zum Tatzeitpunkt bereits in einer entsprechenden Tätigkeit stand.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.