Verlängerung von Garantien und Schadloshaltungen für KMU wegen COVID‑19
abgestimmt am
18.06.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert bis zum 31. Dezember 2020 die Befugnis des Finanzministers, Garantien für KMU und andere Unternehmen anzupassen, und erlaubt die Verlängerung bereits gewährter Schadloshaltungen bei wirtschaftlichen Stundungen.
einfache MehrheitXXVII18.06.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Frist, in der das Finanzministerium die Gesamthöhe der Garantien anpassen darf, wird von drei Monaten auf den 31. Dezember 2020 verlängert.
Unternehmen können bereits übernommene Schadloshaltungsverpflichtungen nach Ablauf der ursprünglichen Frist weiterführen, wenn eine Stundung der Finanzierung nötig ist.
Im Garantiegesetz wird dieselbe Fristverlängerung (bis 31. Dezember 2020) für die Anpassung von Garantien eingeführt.
Auch im Garantiegesetz wird die Möglichkeit geschaffen, Schadloshaltungsverpflichtungen nach Ablauf der Befristung zu verlängern, wenn eine Stundung wirtschaftlich nötig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.