Ausweitung der Arbeitsmarktunterstützung für Jugendliche bis 25 Jahre
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf hebt die Pflicht zur medizinischen Arbeitsunfähigkeitsprüfung für Personen bis zum 25. Lebensjahr auf, erweitert das AMS‑SMS‑Kooperationsmodell für Schulungs‑ und Wiedereingliederungsmaßnahmen und passt das Ausbildungspflichtgesetz an.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Bildung
junger Mensch
Arbeitslosenversicherung
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres müssen nicht mehr an einer ärztlichen Untersuchung ihrer Arbeitsfähigkeit teilnehmen.
Gutachten des Kompetenzzentrums zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit werden für Personen bis zum 25. Lebensjahr nicht berücksichtigt, sofern sie nicht vom AMS angeordnet wurden.
Das AMS und das SMS sollen gemeinsam mit den Ländern Schulungs‑ und Wiedereingliederungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr bereitstellen, entwickeln und ausbauen.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.