Novelle des Umweltförderungsgesetzes für Gewässerökologie (200 Mio. € Förderung 2020‑2027)
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Das Parlament beschließt, das Umweltförderungsgesetz zu ändern, um von 2020‑2027 insgesamt 200 Mio. € für die Gewässerökologie bereitzustellen und den Barwert der Förderungen von 140 Mio. € auf 340 Mio. € zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Gesetzesvorschlag erweitert die Förderungsbefugnis für Gewässerökologie um einen zusätzlichen Finanzrahmen von insgesamt 200 Mio. € für die Jahre 2020‑2027.
Der Barwert der Förderungen für Gewässerökologie wird von 140 Mio. € auf 340 Mio. € erhöht, um den höheren Finanzbedarf zu decken.
Die neuen Regelungen treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, also unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Finanziell führt die Maßnahme zu einer zusätzlichen Verschuldung von rund 245 Mio. € bis 2049, was 0,04 % des BIP entspricht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.