Tiergesundheitsgesetz 2024 – Schutz vor Tierseuchen und Einführung eines elektronischen Veterinärregisters
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Das Tiergesundheitsgesetz 2024 stärkt den Schutz vor Tierseuchen, führt ein zentrales Register ein und legt umfangreiche Melde‑ und Biosicherheitsauflagen fest.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
Informatik
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert das Ziel, die Tiergesundheit zu schützen, meldepflichtige Seuchen zu bekämpfen und die EU‑Vorgaben umzusetzen.
Tierhalter und Betriebe müssen sich im elektronischen Veterinärregister anmelden und innerhalb von sieben Tagen Änderungen melden.
Biosicherheitsmaßnahmen, wie Hygiene‑ und Desinfektionsvorschriften, werden für Betriebe festgelegt.
Bei Ausbruch einer Seuche können Ein‑ und Durchfuhrverbote erlassen werden, um die Verbreitung zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.