Erneuerbares‑Gas‑Gesetz – verpflichtende Grün‑Gas‑Quote für Versorger
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz verpflichtet Gasversorger, ab 2024 jährlich einen wachsenden Anteil ihres verkauften Erdgases durch national erzeugtes erneuerbares Gas zu ersetzen. Ziel ist bis 2030 ein Mindestanteil von 7,5 TWh und ab 2035 mindestens 15 TWh pro Jahr.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Umwelt
Energie
Verfassung
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Einführung einer jährlichen Grün‑Gas‑Quote, die von 0,35 % (2024) auf 9,75 % (2030) ansteigt und mindestens 7,5 TWh pro Jahr erreichen muss.
Bis zu 5 % der jährlichen Quote dürfen mit rezyklieren Gasen angerechnet werden.
Versorger müssen die Einhaltung der Quote jährlich mit Herkunftsnachweisen oder Grün‑Gas‑Zertifikaten bis zum letzten März nachweisen.
Einrichtung einer EGG‑Abwicklungsstelle, die die Zuweisung von Gas und die Vergabe garantierter Abnahmerechte koordiniert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.