Einführung einer Abgabe auf Wohnungsleerstände im Finanzausgleichsgesetz 2024
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Finanzausgleichsgesetz 2024 und fügt eine neue Ziffer 4a ein, die eine Abgabe auf Wohnungsleerstände vorsieht. Der Verfassungsausschuss begründete den Schritt mit dem Ziel, Leerstände zu reduzieren und zusätzliche Einnahmen für die Länder zu schaffen.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Gesetz
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Das Gesetz wird um die neue Ziffer 4a erweitert, die eine Abgabe auf Wohnungsleerstände einführt.
Die Abgabe soll den Ländern ermöglichen, Einnahmen aus leerstehenden Wohnungen zu erzielen, selbst wenn der Bund eine ähnliche Bundesabgabe erhebt.
Ziel ist es, Leerstände zu reduzieren und zusätzlichen Finanzmittel für die Länder zu schaffen.
Der Antrag wurde am 10. April 2024 vom Verfassungsausschuss mit Mehrheit unterstützt und dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.