Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbauförderung
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass bis zum 1. September 2024 die Wohnbauförderungsbeiträge wieder zweckgebunden werden, damit sie ausschließlich für den Bau und Erhalt leistbaren Wohnraums verwendet werden.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Entschließung
Gliedstaat
Finanzausgleich
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Wiedereinführung einer strikten Zweckbindung für alle Wohnbauförderungsbeiträge.
Bis zum 1. September 2024 soll der Bundesminister für Finanzen Verhandlungen mit den Ländern führen, um die notwendige Gesetzesänderung zu vereinbaren.
Die aktuelle Praxis, Fördergelder in allgemeine Länderbudgets umzuleiten, hat dazu geführt, dass 2022 nur 37 % der Mittel tatsächlich für den Wohnbau verwendet wurden.
Eine klare Zweckbindung soll die Transparenz erhöhen und sicherstellen, dass öffentliche Ressourcen effizient für leistbaren Wohnraum eingesetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.