Digitalisierung und Pfand‑Einführung im Abfallwirtschaftsgesetz
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Abfallwirtschaftsgesetz: Es führt eine zentrale, digitale Koordinierungsstelle ein, legt ein Pfandsystem für Einweg‑Getränkeverpackungen fest und stärkt Berichtspflichten sowie digitale Meldeverfahren.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
Bevollmächtigte müssen ihre Angaben künftig elektronisch über das Register melden.
Mittel aus dem Elektro‑ und Elektronik‑Altgerätesystem sollen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung, insbesondere für ökosoziale Betriebe, verwendet werden.
Einweg‑Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 l bis 3 l werden ab dem 1. Januar 2025 pfandpflichtig.
Eine nicht‑gewinnorientierte GmbH (zentrale Stelle) wird eingerichtet, die Daten‑, Material‑ und Finanzflüsse koordiniert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.