Datenschutzregelungen für Rechnungshof und Volksanwaltschaft
abgestimmt am
13.06.2024
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Rechnungshof‑ und das Volksanwaltschaftsgesetz, um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben zu ermöglichen und gleichzeitig bestimmte Betroffenenrechte zu beschränken. Das Inkrafttreten ist für den 15. Juli 2024 vorgesehen.
einfache MehrheitXXVII13.06.2024
Gesetz
Haushaltskontrolle
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof darf personenbezogene Daten – auch besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten – verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben nötig ist.
Die in § 3a festgelegten Regelungen gelten sinngemäß für alle weiteren, dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Die neuen Bestimmungen (§ 3a und § 24a) treten am 15. Juli 2024 in Kraft.
Die Volksanwaltschaft erhält ein ähnliches Datenverarbeitungsrecht wie der Rechnungshof, inklusive Verarbeitung besonderer Kategorien und Festlegung von Beschränkungen der Betroffenenrechte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.