Einführung einheitlicher Regelungen für Telearbeit
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Telearbeitsgesetz schafft einheitliche Regelungen für das Arbeiten außerhalb des Unternehmens, definiert Telearbeit, verlangt schriftliche Vereinbarungen, regelt Arbeitgeberpflichten für digitale Arbeitsmittel und führt eine steuerfreie Telearbeitspauschale von bis zu drei Euro pro Tag ein. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2025.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Notar
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Gewerbeaufsicht
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Telearbeit und verlangt, dass die Ausübung schriftlich zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart wird.
Der Arbeitgeber muss die für Telearbeit erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen; bei abweichender Vereinbarung kann er die Kosten erstatten oder pauschal vergüten.
Die Telearbeitsvereinbarung kann bei wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden; Befristungen und Kündigungsregelungen sind zulässig.
In allen betroffenen Gesetze wird das Wort „Homeoffice“ durch „Telearbeit“ ersetzt (z. B. Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.