Abgabenänderungsgesetz 2024 – umfassende Änderungen im Steuerrecht
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 ändert zahlreiche Steuergesetze: Es führt die einheitliche Sozialversicherungsnummer ein, legt eine 10 %ige Abzugsteuer für Infrastruktur‑ und Hochwasserschutz‑Zahlungen fest, passt Zuwendungs‑ und Sonderausgaberegelungen an und schafft ein EU‑Kleinunternehmer‑Verfahren mit neuen Meldepflichten.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Bezeichnung „Versicherungsnummer (§ 31 ASVG)“ wird in allen betroffenen Gesetzen durch das einheitliche Wort „Sozialversicherungsnummer“ ersetzt, um die Datenqualität zu erhöhen.
Ein neuer § 107 führt eine 10 %ige Abzugsteuer für Einkünfte aus Leitungsrechten und Hochwasserschutz ein; die Steuer wird vom Empfänger einbehalten und bis zum 15. Februar des Folgejahres abgeführt.
Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an andere förderungswürdige Einrichtungen sind nur bis zu einer Obergrenze von 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig; darüber hinaus gelten sie als Sonderausgaben.
Im Körperschaftsteuergesetz wird § 9 Abs. 6 Z 4a ergänzt: Vortragsfähige Verluste von Unternehmensgruppen können nur zu 75 % der Summe der Einkünfte der Gruppe verrechnet werden; ein Verzicht auf die Verlustzuordnung ist möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.