Ermächtigung des Finanzministers zur Übernahme von COFAG‑Garantien
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt dem Finanzminister, im Namen des Bundes die von COFAG ausgestellten Unternehmensgarantien bis zu 300 Mio. € insgesamt und maximal 30 Mio. € pro Einzelfall zu übernehmen. Es tritt am 31. Juli 2024 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Gesundheit
Wirtschaft
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Finanzminister darf im Namen des Bundes die von COFAG ausgestellten Garantien übernehmen.
Die Gesamthöhe aller übernommenen Garantien ist auf 300 Mio. € begrenzt; pro Einzelfall darf die Garantie höchstens 30 Mio. € betragen.
Die Bestimmungen des § 82 Abs. 2 BHG 2013 (die normalerweise die materielle Prüfung von Garantien verlangen) gelten für diese übernommenen Garantien nicht.
Das Gesetz tritt am 31. Juli 2024 aus und wird damit ab dem 1. August 2024 wirksam.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.