Neuordnung der COFAG‑Aufgaben und Einführung eines Rückerstattungsanspruchs
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das COFAG‑Sammelgesetz überträgt die Aufgaben der COVID‑19‑Finanzierungsagentur auf den Bund, liquidiert die COFAG bis 31. Juli 2024 und führt einen öffentlich‑rechtlichen Rückerstattungsanspruch für zu Unrecht erhaltene Förderungen ein.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Preis
Handel
Energie
Industrie
Gesundheit
Wirtschaft
Buchprüfung
Finanzwesen
Steuerwesen
Sozialpolitik
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ab dem 1. August 2024 übernimmt der Bund die Aufgaben der COFAG, insbesondere die Gewährung von finanziellen Maßnahmen und die Rückforderung unrechtmäßiger Förderungen.
Die COFAG muss bis zum 31. Juli 2024 liquidiert werden; Aufsichtsrat und Beirat werden aufgelöst, ein Liquidations‑ und Abwicklungsplan ist bis zu diesem Datum vorzulegen.
Ein öffentlich‑rechtlicher Rückerstattungsanspruch wird für zu Unrecht erhaltene COVID‑19‑Hilfen eingeführt; die Rückzahlung erfolgt über das Finanzamt, ist mit 2 % über dem Basiszinssatz (bzw. 1 % bei EU‑Beihilfen) verzinst und verjährt nach zehn Jahren ab dem 1. August 2024.
Forderungen aus Garantien und Haftungen, die zuvor von der COFAG gehalten wurden, werden ab dem 31. Juli 2024 auf die Austria Wirtschaftsservice (AWS) übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.